Was ist eine Originalgrafik?

Originalgrafik und Signaturen

Zum Begriff der “Originalradierung” und “Originalgrafik”

1960 hat der „Print Council of America“, eine Vereinigung von Künstlern, Grafiksammlern, Kunsthändlern und Konservatoren eine Definition der Originalgrafik verfasst. Ein Druck sollte nur dann als Originalgrafik gelten, wenn er vom Künstler eigenhändig auf Stein, Kupfer, Holz oder Linoleum geschnitten oder gezeichnet wurde. Eine Auflage durfte allein vom Originaldruckstock vom Künstler selbst oder von ihm beauftragt gedruckt werden. Die Auflage musste exakt limitiert und vom Künstler signiert und gutgeheißen sein. Der lithografische Umdruck wurde gestattet, photographische Mittel wurden jedoch untersagt.

Ebenfalls 1960 wurde durch den „Dritten Internationalen Kongress der Bildenden Künste“ in Wien eine gültige Definition des Begriffs der Originalgraphik (Radierung, Kupferstich, Lithographie, Linolschnitt, Holzschnitt, Serigraphie, Monotypie) als Resolution beschlossen.

Nachdem sich die Künstler der Pop-Art diesem Verbot erfolgreich widersetzten – so z.B. Warhol, Johns, Rauschenberg usw. – wurde diese Einschränkung obsolet. Zur Zulässigkeit photographischer Hilfsmittel habe ich meinen Standpunkt und die für mich geltenden Einschränkungen auch bereits eingangs dargelegt. Den Rest regelt der Markt.

Der Wortlaut:

  1. Es ist das ausschließliche Recht des Künstlerdruckers, die definitive Auflagezahl jedes seiner graphischen Werke in den verschiedenen Techniken, wie Kupferstich, Lithographie usw., festzulegen.
  2. Jeder Druck muss, um als Original betrachtet zu werden, nicht nur die Signatur des Künstlers tragen, sondern auch eine Angabe hinsichtlich der Gesamtauflage und der Seriennummer des einzelnen Druckes aufweisen.
  3. Die oben genannten Prinzipien beziehen sich auf graphische Arbeiten, d. h. auf Drucke, für welche der Künstler die Originalplatte herstellte, den Holzblock schnitt, den Stein oder ein entsprechendes anderes Material bearbeitete. Werke, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen als Reproduktionen angesehen werden.“

Signaturen

Jeder Künstlerdruck muss mit einer Signatur und der Angabe zur Auflagenhöhe versehen sein. Nur so kann die Originalgraphik einen eigenständigen Sammlerwert gegenüber Massendruckwaren erhalten. Neben der Künstlersignatur und dem Druckjahr können auch Angaben zum Drucker, zum Urheber der Vorlage, zum Verlag und Herausgeber notiert werden. Die Vorgaben haben sich über die Jahrhunderte hinweg nur geringfügig geändert.
Details dazu habe ich auf dieser Seite zusammengefasst:
➥  wp.radiertechniken.de/anhang/auflage-und-nummerierung/auflage/


 


Anmerkungen:
Diese Onlineversion basiert auf dem ersten Buchmanuskript aus dem Jahr 1997. Die erste – bereits stark erweiterte und überarbeitete – Buchauflage erschien im Jahr 2004.
Aktuell ist das Buch in der nochmals korrigierten und erweiterten 7.Auflage vom Jahr 2020 erhältlich. Während die einzelnen Seiten dieses Webauftritts oft nur wenige, kurze Absätze enthalten, ist das Buch aktuell zweispaltig und mit minimalem Rand auf 232 DIN-A4-Seiten bedruckt, weil die zahlreichen Informationen nur noch so zwischen zwei Buchdeckel passen. Das Buch enthält nur wenige Illustrationen, dafür umso mehr „Input“. Als ergänzender ‚Bildspeicher‘ dient dieser Onlineauftritt.

Die Website besteht auch seit 2004 – sah früher allerdings so aus: ➥ www.ätzradierung.de ;-). Mit der gedruckten Auflage ist die Website nur in Ansätzen vergleichbar, sie enthält nur einen Teil der Informationen vom Buch und kann nicht korrigierte Fehler enthalten.

Informieren Sie sich vor der Anwendung der Rezepturen unbedingt auch aus anderen Quellen! Beachten Sie das Kapitel ➥ Vorsicht Chemie!

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